Menü

Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) sind ein zentraler Bestandteil der beruflichen Grundbildung im ICT-Bereich und relevant für das Qualifikationsverfahren, weshalb ihre Teilnahme obligatorisch ist. Sie ergänzen die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. In den ÜK erwerben Lernende essenzielle Kompetenzen und vertiefen ihr Wissen in praxisorientierten Modulen. Die Verantwortung für die Absolvierung der Module liegt beim Lehrbetrieb, der sicherstellen muss, dass die Lernenden an den ÜK teilnehmen.

Seit 2021 finden die überbetrieblichen Kurse im modernen ICT LearnHub statt, einer innovativen Lernumgebung, die optimale Bedingungen für eine zeitgemässe und praxisnahe Ausbildung bietet.

Kursdaten & Module

Die Kursdaten für die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) sind jeweils ab September im OdAOrg-Portal ersichtlich. Dort können die Lernenden und Berufsbildner*innen die aktuellen Kursdaten einsehen und sich entsprechend anmelden.

Die Inhalte und Module der ÜK sind im Modulbaukasten verfügbar. Dieser bietet eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Module und die Lernziele, die während der ÜK vermittelt werden.

Kursort

Die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) für ICT-Berufe finden seit 2021 im modernen ICT LearnHub statt, der sich im Gewerbepark in Mägenwil befindet. Der ICT LearnHub bietet eine innovative und praxisorientierte Lernumgebung, die optimal auf die Bedürfnisse der ICT-Branche ausgerichtet ist.

Absenzen

Falls eine Abwesenheit von einem ÜK-Termin unvermeidbar ist, muss die Absenz mindestens 3 Wochen vor Kursbeginn per E-Mail an uek-sekretariat@ict-bbag.ch gemeldet und vom ÜK-Sekretariat bestätigt werden. Der/die Berufsbildner*in muss in der E-Mail in Kopie (CC) gesetzt sein.

Kurzfristige Absenzen, wie beispielsweise aufgrund von Krankheit, müssen vor Kursbeginn per E-Mail an uek-sekretariat@ict-bbag.ch, den/die Berufsbildner*in sowie dem ÜK-Coach gemeldet werden.

Ein ÜK gilt als absolviert, wenn die Anwesenheit mindestens 80 % beträgt. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, muss der Kurs nachgeholt werden.

Diese Regelung gilt gemäss dem ÜK-Reglement.