Hinweise für betroffene Lernende
Die Ausbildungsberater*innen des kantonalen Amts für Berufsbildung informieren zunächst deine Berufsfachschule und die üK-Organisation über die Auflösung des Lehrvertrags (Lehraufsicht). Danach prüfen sie deinen Bedarf an Unterstützung und ergreifen nach Möglichkeit entsprechende Massnahmen.
Sofern du noch nicht 18 Jahre alt bist, werden auch deine Eltern oder gesetzliche Vertretung über die Auflösung des Lehrvertrags informiert. Idealerweise lädt der Betrieb zu einem gemeinsamen Gespräch ein, in dem beide Vertragspartner ihre Standpunkte darlegen können.
Die Auflösung aus wichtigem Grund ist nicht an eine Frist gebunden und erfolgt in der Regel sofort (fristlos). Bei einvernehmlicher Lösung endet das Lehrverhältnis zu dem von dir und deinem Lehrbetrieb vereinbarten Zeitpunkt. Offene Ansprüche, wie zum Beispiel der Zeit- oder Feriensaldo, müssen beglichen werden.
Wenn keine Einigung zwischen dir und deinem Lehrbetrieb erzielt werden kann, kann ein weiteres Gespräch unter Beteiligung des kantonalen Amts für Berufsbildung stattfinden.
Wenn du bereits die Motivation verloren hast, macht eine Fortsetzung der Lehre wenig Sinn. Sieh es positiv: Nach der Auflösung des Lehrvertrags kannst du, abhängig vom Kanton, noch bis zu drei Monate die Berufsfachschule besuchen. Da die Ausbildungstage im Betrieb entfallen, hast du mehr Zeit, um nach einer neuen Lehrstelle zu suchen und Bewerbungen zu schreiben.
Wie weiter?
Informiere dich unbedingt beim ask! – Führe eine Standortbestimmung durch und überlege dir folgendes:
- War es die richtige Berufswahl?
- Bin ich mir meiner Fähigkeiten bewusst?
- Stimmen meine Stärken und Schwächen mit den Anforderungen meines Berufes überein?
- Hat mir das schulische Niveau entsprochen?
Wenn du diese Punkte mit klaren Ja’s beantworten kannst, lohnt es sich, dranzubleiben!
Unsere Mitglieder bilden ICT Lernende aus
Unter Offene Lehrstellen – Kanton Aargau (ag.ch) findest du offene Lehrstellen. Du kannst auch Lehrbetriebe filtern nach Beruf, welche keine offenen Lehrstellen ausgeschrieben haben. Eine Kontaktaufnahme lohnt sich so oder so.
Wir als Verband helfen gerne weiter. Aber unsere Möglichkeiten sind beschränkt. Ein Blick auf unsere Mitgliederliste lohnt sich: https://www.ict-bbag.ch/mitglied-werden/
Ein potenzieller neuer Lehrbetrieb interessiert sich sicher auch über den Grund der Vertragsauflösung. Wir empfehlen dir, dies transparent und proaktiv zu informieren.